Steueransätze
Einkommens- und Vermögenssteuer
Der Steuerfuss der Gemeinde Sagogn beträgt 80% der einfachen Kantonssteuer (gültig ab 01.01.2023).
Liegenschaftensteuer
Die Liegenschaftensteuer beträgt 1.50‰ des Steuerwertes der amtlichen Gebäudeschätzung.
Kirchensteuer
Die Katholische Kirchensteuer beträgt 18%, die evangelische 15%. Sie wird aufgrund des Kantontssteuerbetrages berechnet.
Handänderungssteuer
Die Handänderungssteuer beträgt 2% des Veräusserungspreises.
Grundstückgewinnsteuer
Die Grundstückgewinnsteuer wird von der Gemeinde sowie vom Kanton erhoben. Sie beträgt 100% der Kantonalen Steuer.
Quellensteuer
Ausländische Arbeitnehmer mit fremdenpolizeilicher Niederlassungsbewilligung, die im Kanton steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, sind quellensteuerpflichtig.
Hundesteuer
Die Hundesteuer für den 1. Hund beträgt Fr. 90. –. Für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt beträgt die Steuer Fr. 130.–. Gemäss Hundegesetz der Gemeinde Sagogn sind die Halter verpflichtet, ihre Hunde anzumelden. Die Meldung hat bis zum 31. Januar zu erfolgen.