Einführung Gebührenpflicht für die Kurzzeitparkierung
Die Gemeindeversammlung vom 27.01.2023 hat mit grosser Mehrheit die Einführung der Gebührenpflicht für die Kurzzeitparkierung ab 01.03.2023 beschlossen.
Die Gebührenpflicht gilt für sämtliche öffentliche Parkplätze in der Gemeinde.
Allgemeines
Für das Gemeindegebiet Sagogn hat es eine zentrale Parkuhr. Diese steht beim Schulhaus Sagogn.
Die Parkuhr nimmt Bargeld und Kartenzahlung entgegen. Im ganzen Gemeindegebiet kann digital über ein Smartphone mittels den aufgeführten QR-Codes Parkgebühren bezahlt werden.
An der Parkuhr können neben Parktickets auch Monatsparkkarten, Langlauftickets und Fahrbewilligungen für die bewilligungspflichtigen Strassen gelöst werden.
Gebühren/Bewilligungen/Pässe
2 h = gratis
+ 1 h = CHF 1.00
12 – 24 h = CHF 10.00
1 Monat = CHF 60.00
Langlaufticket = CHF 12.00
Fahrbewilligung = CHF 15.00
Es muss auch für die Gratiszeit ein Ticket gelöst werden.
Einschränkungen
Monats- und Jahreskarten gelten nur auf folgenden Parkplätzen:
– Punteglias
– Storta pintga