Auf den Waldstrassen im Gebiet Brücke Val Mulin bis Tuora inklusiv Bargaus, Planezzas, Foppas gilt ein allgemeines Fahrverbot. Der forst- und landwirtschaftliche Bewirtschaftungsverkehr ist gewährleistet. Dieses Verbot stützt sich auf Art. 15 des eidg. Waldgesetzes, Art. 20 des kant. Waldgesetzes sowie Art. 16 der kant. Waldverordnung.
Bewilligungspflichtige Fahrten
– Fahrten von Grundeigentümern für die Zufahrt zu ihren Liegenschaften.
– Fahrten von Lieferanten, Berufsleuten, Konzessionären usw. zur Ausübung ihrer
Tätigkeit.
– Fahrten von Besucher von Grundeigentümern.
Jahresbewilligung
Jedem Liegenschaftseigentümer wird jährlich vor Ostern eine auf seinen Namen ausgestellte Jahreskarte zugesandt. Diese ist im entsprechenden Feld mit der Autonummer zu versehen und hinter der Windschutzscheibe sichtbar anzubringen (ebenfalls bei stationierten Fahrzeugen).
Bewilligungsgebühr: Fr. 60.—
Tagesbewilligung
Für Sonderfahrten, Anlieferungen sowie für Besucher von Ferienhaus- und Hütteneigentümern bietet die Gemeinde Tagesbewilligungen. Diese sind im Voraus bei der Gemeindeverwaltung zu beziehen (siehe Tel.Nr. und Öffnungszeiten). Gastgeber von Besuchern können im Voraus telefonisch eine beliebige Anzahl Karten bei der Gemeindeverwaltung bestellen und diese dem Besuch vorgängig zusenden oder aushändigen.
Gebühr je Karte: Fr. 15.—
Mehrere Fahrzeuge pro Grundeigentümer
Jedes Fahrzeug im mit Fahrverbot signalisiertem Gebiet muss mit einer Fahrbewilligung gekennzeichnet sein. Haben Grundeigentümer mehr als 1 Fahrzeug, benötigt jedes eine Jahres- oder Tagesbewilligung.
Gebühr: Fr. 60.— / Fr. 15.—
Andere Fahr- und Parkbewilligungen
gibt es nicht.
Bewirtschafter von landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften
Diese müssen ihre Jahresbewilligung (1 Karte gratis) bei der Gemeindeverwaltung in Sagogn abholen. Landwirtschaftsfahrzeuge mit grünen Schildern sind von der Bewilligungspflicht ausgenommen. Nichtlandwirtschaftliche Fahrzeuge, die für bäuerliche Zwecke benutzt werden, erhalten auf Gesuch hin eine grüne Kontrollkarte. Diese ist auf dem Namen des betreffenden Landwirts ausgestellt.
Autonummern–Kontrolle
Sämtliche benutzte Karten müssen mit einer Autonummer versehen sein. Fehlt diese, sind die Kontrollfunktionäre der Securitas ermächtigt, die Ordnungsbusse zu erteilen.
An-/Zufahrt von Besuchern
Grundsätzlich gilt die allgemeine Regel: Die Funktionäre der Securitas sind angehalten, jegliche Fahrzeuge ohne Fahrbewilligung ab Brücke Bargaus zu büssen.