Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Wir bitten alle Eigentümer, sämtliche Bäume und Sträucher im Bereich von öffentlichen Strassen zurückzuschneiden, damit die Durchfahrt für Strassenunterhalts- und Schneeräumungsfahrzeuge gewährleistet ist. Zusätzlich bitten wir auch die Strassenlaternen von Bäumen und Sträuchern zu befreien.

Wir bitten alle Privatpersonen, Verwaltungen sowie Hausabwarte von Ferienhäusern dafür zu sorgen, dass diese Arbeiten bis am 31. Oktober 2024 erledigt sind.

Im Unterlassungsfall werden diese auf Kosten der jeweiligen Eigentümer durch die Gemeinde erledigt. Diese Anweisungen stützen sich auf Art. 58 und 61 des Baugesetzes der Gemeinde Sagogn, Art. 687 ZGB und Art. 76, Abs. 5 kant. Raumplanungsgesetzes.

Sagogn, 20.09.2024                                                     Gemeindevorstand Sagogn