Winterdienst
Die öffentlichen Strassen werden während des Winters durch die Gemeinde offengehalten, soweit dies notwendig ist und die Umstände es erlauben. Die Gemeinde ist berechtigt, den Schnee maschinell oder von Hand auf privaten Grund in der näheren Umgebung auszustossen oder auswerfen zu lassen. Davon ausgenommen sind die Gärten. Die Offenhaltung von Privatstrassen und Zufahrten ist Sache der Grundeigentümer. Bitte den Schnee nicht auf öffentlichen Strassen deponieren.
Sagogn, 29. November 2024 Gemeindevorstand Sagogn