
Verbot von Feuer und Feuerwerk – auch im Siedlungsbereich
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit erlässt der Gemeindevorstand zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt ab sofort ein absolutes Verbot sowohl von Grillfeuern als auch für das Abbrennen von kleineren Feuerwerkskörpern.
Im gesamten Gemeindegebiet Sagogn einschliesslich Siedlungsgebiet gilt daher ab sofort ein absolutes Feuerverbot.
Verboten sind somit die Benutzung von :
- Holz- und Holzkohlegrills
- Feuerschalen
- Öffentlichen Grillstellen
Erlaubt bleibt das Grillieren mit Gas- oder Elektrogrills innerhalb des Siedlungsgebiets.
Im Sinne des geltenden Feuerwerksverbot sind neu auch kleinere Feuerwerkskörper mit pyrotechnischen Effekten wie offener Flamme oder Funkenbildung (inkl. Wunderkerzen, Bengalfeuer, Vulkane, Tischfeuerwerk, Römische Lichter, Fackeln etc.) untersagt.
Bitte beachten: Wer gegen das Verbot verstösst, muss gemäss kantonalem Recht- und Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Busse rechnen.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Sagogn, 13.07.2026 der Gemeindevorstand
Erneuerung Gemeindestrasse Via Fanaus
Öffnungszeiten Gemeindekanzlei
Die Gemeindekanzlei bleibt wie folgt geschlossen:
- Donnerstag, 23. Juli 2026
- Freitag, 24. Juli 2026
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Termine nächste Gemeindeversammlungen
Die nächsten Gemeindeversammlungen finden voraussichtlich an folgenden Terminen statt:
Freitag, 30.10.2026
Freitag, 11.12.2026



