Nationalfeier – Feuerwerksverbot
Betreffend Feuerwerke verweisen wir auf Art. 14 des neuen Polizeigesetzes, welches die Gemeindeversammlung am 20.03.2025 beschlossen hat.
- Grillieren und Feuern im Siedlungsgebiet ist nur auf den offiziellen Feuerstellen/Grillplätzen und auf privaten Grundstücken zulässig.
- Das Abrennen von Feuerwerk ist, mit Ausnahme von kleinen Feuerwerkskörpern wie Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer und Vulkane sowie Salut- und Böllerschüsse an kirchlichen Hochfesten, auf dem gesamten Gemeindegebiet nicht gestattet.
- Der Gemeindevorstand kann auf schriftlichen Antrag hin Ausnahmen bewilligen, und legt Ort, Zeitpunkt und Dauer des Feuerwerkes fest.
Wir wünschen allen eine schöne Nationalfeier.
Gemeindevorstand Sagogn
Informationen aus Vorstand und Kanzlei
Termine Gemeindeversammlungen 2025
- Donnerstag 23. Oktober 2025 (vorgesehen)
- Freitag, 12. Dezember 2025 (vorgesehen)
Jeweils um 20:00 Uhr in der Mehrzweckhalle in Sagogn.